Kanzlei Jüde

Strafverteidigung und Opfervertretung

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BtM 1

 

Das Betäubungsmittelstrafrecht (Drogen) ist ein spezieller Teil des Strafrechts und stellt einen wesentlichen Punkt der Strafverteidigung dar. Das BtMG stellt hierbei Drogen und Drogenersatzstoffe unter Strafe. Eine Liste der verbotenen Substanzen finden Sie gem. § 1 Abs. 1 BtMG in der Anlage I bis III.

Der Grundtatbestand findet sich in § 29 BtMG. Die Möglichkeiten einer Strafmilderung nach § 31 BtMG sowie die Möglichkeit die Vollstreckung gem. § 35 BtMG im Falle einer Verurteilung zurückzustellen, erläutere ich Ihnen gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch.